Häufige Fragen

Was Einsatzbetriebe oft fragen

Kurz und ehrlich beantwortet – damit du weisst, worauf du dich einlässt, bevor du anfragst.

Brauchst du eine Bewilligung für den Personalverleih?

Nein. Als Ein-Personen-GmbH, die ausschliesslich sich selbst verleiht, bin ich bewilligungsfrei; der Kanton Bern bestätigt das auf Anfrage. Erst wenn ich weitere Personen anstellen und verleihen würde, bräuchte es eine ordentliche Bewilligung mit Kaution – das ist hier nicht der Fall.

Grundlage: Art. 28 Abs. 2 AVV. Richtwert, keine Rechtsberatung – massgeblich ist die Bestätigung des AWI Bern.

Muss ich mich als Einsatzbetrieb um Sozialabgaben oder Lohn kümmern?

Nein. Ich bin über meine GmbH mein eigener Arbeitgeber und trage alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben (AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse, SUVA). Du zahlst nur das vereinbarte Honorar pro Stunde plus MWST – kein Lohnausweis, keine Abrechnung über dich.

Grundlage: Art. 19 AVG (Verleiher = Arbeitgeber).

Wie bist du versichert? Wer haftet, wenn etwas passiert?

Gegen Berufs- und Nichtberufsunfall bin ich über die SUVA versichert. Im Einsatz arbeite ich in deinem Team, unter deiner Aufsicht und Installationsbewilligung – ähnlich wie ein Temporär-Mitarbeiter. Den konkreten Rahmen für Haftung und Versicherung halten wir vor dem Einsatz schriftlich fest, damit es keine offenen Fragen gibt.

Unter wessen Installationsbewilligung arbeitest du?

Unter deiner. Ich bin gelernter Elektroinstallateur EFZ, habe aber keine eigene Installationsbewilligung – im Einsatz arbeite ich in deinem Betrieb, unter deiner Bewilligung (NIV/ESTI) und Aufsicht. Genau dafür ist der Personalverleih da.

Wie lange muss ich dich mindestens einsetzen?

Keine langfristige Verpflichtung – du setzt mich ein, solange der Engpass dauert. Den genauen Rahmen (Mindestdauer, Beenden des Einsatzes) halten wir im Verleihvertrag kurz und fair fest. Gesetzlich gelten für Temporärarbeit gestaffelte Fristen, die sich nach der Einsatzdauer richten. Sollte ein Einsatz womöglich mehr als drei Monate dauern, machen wir einen neuen Vertrag vor dem Beginn des dritten Monats, um die Kündigungsfrist rechtlich auf dem Minimum zu halten.

Grundlage: Art. 19 Abs. 4 AVG. Details klären wir vorab.

Was kostet das – und warum bist du eher teuer?

Mein Stundenansatz ist offen kalkuliert: Lohn, Sozialabgaben, Betriebskosten und eine überschaubare Marge. Im unten verlinkten Preisrechner kannst du jede Zahl selbst durchspielen und siehst, wofür genau du zahlst. Günstige Dauerlösungen sind nicht mein Angebot – ich bin die verlässliche Aushilfe für den akuten Engpass.

Zum Preisrechner

Wie läuft die Abrechnung?

Du bestätigst mir den Wochen-Stundenrapport mit Unterschrift. Daraus stelle ich eine Rechnung: Stunden × Ansatz plus MWST, mit vereinbarter Zahlungsfrist. Einfach und nachvollziehbar.

Fällt MWST an?

Ja, sobald meine GmbH MWST-pflichtig ist (Personalverleih, Normalsatz 8,1 %). Für dich als Betrieb ist sie in der Regel neutral – du ziehst sie als Vorsteuer wieder ab.

Richtwert, keine Steuerberatung.

Welche Arbeiten machst du – und welche nicht?

Elektro-Installationsarbeiten im Team sowie allgemeine Handwerks- und Bauhilfe (ich habe für drei Jahre als Hilfsarbeiter in einer Zimmerei gearbeitet). Was ich bewusst nicht übernehme: Lehrlings- oder Schnupperlehrlingsbetreuung sowie Führungs- oder Sicherheitsberater-Rollen. Zu Ersterem hafte ich nicht für die Sicherheit Dritter, wenn der Fokus erstmal das Vorankommen einer Baustelle ist, und zu Zweiterem habe ich nicht die notwendigen Ausbildungen.

Was du von mir hast – und was nicht

Wie läuft das, wenn wir uns noch nicht kennen?

Bei Betrieben, die ich noch nicht kenne, mache ich zuerst einen kurzen Besuch: Wir stellen uns vor, du erklärst mir, wo es klemmt, wie ich helfen kann, was es dazu von mir braucht und für wie lange. Wenn es passt, gehen wir anschliessend kurz auf die dringlichste Baustelle – damit ich sehe, mit wem ich zusammenarbeiten soll und was ansteht. Wenn alles passt, erstellen wir zwei Kopien vom Vertrag und unterschreiben beide.

Wie schnell bist du verfügbar – und wie kommst du zum Einsatz?

Wenn wir uns bereits kennen und eine Vertrauensbasis da ist: kurzfristig nach Absprache, im Raum Bern. Ich habe kein eigenes Firmenfahrzeug (ich komme mit Velo und Veloanhänger); für Material oder grössere Anfahrten fahre ich dein Fahrzeug oder werde von einem deiner Mitarbeiter gefahren. In Bern ist es zunehmend von Vorteil, nicht einen Parkplatz suchen zu müssen. Weiter ist es zeitlich von Vorteil, nicht über den Umweg deines Unternehmens auf die Baustelle zu gehen. Material kann direkt auf die Baustelle geliefert werden, anderes kannst du persönlich liefern, wenn du z. B. für eine Bausitzung auf die Baustelle kommst.

Alle Angaben sind Richtwerte und keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgeblich sind die Abklärungen mit dem AWI Bern, der Ausgleichskasse, der SUVA und der ESTV.

Frage offen? Schreib mir kurz, was du brauchst.

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