Häufige Fragen

Was Einsatzbetriebe oft fragen

Kurz und ehrlich beantwortet – nach Themen geordnet, damit du schnell findest, was dich interessiert. „FAQ" ist englisch für „Frequently Asked Questions" – häufig gestellte Fragen.

1Versicherung, Haftung & Bewilligung

Du (Einsatzfirma): Wie bist du versichert? Wer haftet, wenn etwas passiert?

Eric Naville: Gegen Berufs- und Nichtberufsunfall bin ich über die SUVA versichert. Im Einsatz arbeite ich in deinem Team, unter deiner Aufsicht und Installationsbewilligung – ähnlich wie ein Temporär-Mitarbeiter. Den konkreten Rahmen für Haftung und Versicherung halten wir vor dem Einsatz schriftlich fest, damit es keine offenen Fragen gibt.

Brauchst du eine Bewilligung für den Personalverleih?

Nein. Als Ein-Personen-GmbH, die ausschliesslich sich selbst verleiht, bin ich bewilligungsfrei; der Kanton Bern bestätigt das auf Anfrage. Erst wenn ich weitere Personen anstellen und verleihen würde, bräuchte es eine ordentliche Bewilligung mit Kaution – das ist hier nicht der Fall.

Grundlage: Art. 28 Abs. 2 AVV. Richtwert, keine Rechtsberatung – massgeblich ist die Bestätigung des AWI Bern.

Unter wessen Installationsbewilligung arbeitest du?

Unter deiner. Ich bin gelernter Elektroinstallateur EFZ, habe aber keine eigene Installationsbewilligung – im Einsatz arbeite ich in deinem Betrieb, unter deiner Bewilligung (NIV/ESTI) und Aufsicht. Genau dafür ist der Personalverleih da.

2Abrechnung, Kosten & Steuern

Muss ich mich als Einsatzbetrieb um Sozialabgaben oder Lohn kümmern?

Nein. Ich bin über meine GmbH mein eigener Arbeitgeber und trage alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben (AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse, SUVA). Du zahlst nur das vereinbarte Honorar pro Stunde plus MWST – kein Lohnausweis, keine Abrechnung über dich.

Grundlage: Art. 19 AVG (Verleiher = Arbeitgeber).

Wie läuft die Abrechnung?

Du bestätigst mir den Wochen-Stundenrapport mit Unterschrift. Daraus stelle ich eine Rechnung: Stunden × Ansatz plus MWST, mit vereinbarter Zahlungsfrist. Einfach und nachvollziehbar.

Was kostet das – und wie ordnet sich dein Ansatz ein?

65.–/Std zum Normaltarif, 75.–/Std für den kurzfristigen Notstromer-Einsatz. Für eine gelernte Fachkraft im Verleih ist das am unteren Rand – meine GmbH ist neu, und in der Aufbauphase steige ich bewusst tief ein.

Mein Stundenansatz ist dabei offen kalkuliert: Lohn, Sozialabgaben, Betriebskosten und eine überschaubare Marge. Im unten verlinkten Preisrechner kannst du jede Zahl selbst durchspielen und siehst, wofür genau du zahlst.

Fair ist der Ansatz in beide Richtungen: Sobald der Betrieb steht, wird er steigen. Und günstig heisst nicht dauerhaft – ich bin die verlässliche Aushilfe für den akuten Engpass, keine billige Dauerlösung.

Zum Preisrechner

Fällt MWST an?

Ja, sobald meine GmbH MWST-pflichtig ist (Personalverleih, Normalsatz 8,1 %). Für dich als Betrieb ist sie in der Regel neutral – du ziehst sie als Vorsteuer wieder ab.

Richtwert, keine Steuerberatung.

3Normaltarif & Notstromer

Was ist der „Notstromer“ – und wann brauche ich ihn?

Der Notstromer ist mein Einsatz zum höheren Satz von 75.–/Std für den akuten Engpass. Ich springe ein, wenn es bei dir kurzfristig eng wird – bei Auftragsüberlast, Absenzen (Ferien, Krankheit, Unfall), Unterbesetzung oder Zeitdruck.

Entscheidend ist die Situation bei dir, nicht die Art der Baustelle: Ich arbeite genauso gern auf ganz normalen Baustellen. Der Name kommt vom Notstromaggregat – ich bin die Reserve, die anspringt, wenn deine reguläre Mannschaft gerade nicht reicht.

Der höhere Satz bringt dir dafür auch mehr Leistung – Vorrang und Verfügbarkeit auch ausserhalb der regulären Zeiten. Was genau, steht in den nächsten Abschnitten.

Warum kostet der Notstromer mehr (75.– statt 65.–)?

Weil du kurzfristig und flexibel eine Fachkraft bekommst. Die 65.– sind mein normaler Satz für geplante Arbeit. Die 75.– sind ein Aufschlag für die Knappheit: Ich halte mich verfügbar und kann einen Notstromer-Einsatz sogar vor schon zugesagte Normaltarif-Tage ziehen.

Der Aufpreis steht also für die kurzfristige Verfügbarkeit – nicht für eine „schwierigere“ oder „bessere“ Arbeit.

Welche Bedingungen gelten für den Notstromer?
  • Vorrang mit Vorlauf: Einen freien Tag kann ein Notstromer kurzfristig belegen. Einen schon zum Normaltarif zugesagten Tag verdrängt er nur mit mindestens drei Arbeitstagen Vorlauf – so bleibt es fair gegenüber der Firma, bei der ich zum Normaltarif arbeite (auf sie bin ich angewiesen, solange meine Tarife noch tief sind). Nicht verdrängen kann er eingetragene Ferien, Kurse/Weiterbildungen oder einen Ausfall wegen Krankheit oder Unfall – die sind fix.
  • Jederzeit am Tag: Der Notstromer ist nicht ans reguläre Fenster (Mo–Fr, 06:45–18:00) gebunden – auf Anfrage auch nachts, sonntags oder an Feiertagen.
  • Zuschläge transparent: Solche Stunden laufen zum selben 75.–-Satz; der gesetzliche GAV-Zuschlag erscheint als zusätzliche Zeit auf dem Rapport, nicht als versteckter Extratarif. Du siehst genau, was anfällt.

Grundlage: gesetzliche Lohnzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach GAV Elektrobranche.

Wo sehe ich, wann du frei bist?

Im Jahreskalender: grün = frei, orange = zum Normaltarif (65.–) belegt, rot = Notstromer-Einsatz (75.–), grau = nicht verfügbar. Du kannst freie Tage direkt antippen und mir daraus mit einem Klick eine Anfrage schicken. Reserviert wird nichts – du fragst, ich sage zu oder ab.

Gebucht wird immer für ganze Arbeitstage, mindestens acht Stunden.

Zum Jahreskalender

Kann ich einzelne Tage herauspicken – oder buche ich besser am Stück?

Kannst du – reserviert wird ja nichts, du fragst und ich sage zu oder ab. Nur bin ich ehrlich mit dir: Ich stehe noch am Anfang. In der Gründungsphase meiner GmbH halte ich die Tarife bewusst tief und habe erst wenige Kontakte – darum bin ich darauf angewiesen, möglichst regelmässig und zusammenhängend zu arbeiten, um überhaupt auf genügend Umsatz zu kommen.

Wenn einzelne Tage herausgepickt werden – Normaltarif oder Notstromer – und dazwischen viele Lücken bleiben, macht mir das gerade jetzt zu schaffen: Die Lücken lassen sich kaum füllen, weil es für Einsatzbetriebe wenig attraktiv ist, jemanden sehr unregelmässig zu beschäftigen. Ein paar Tage am Stück oder ein durchgehender Einsatz helfen mir deshalb im Moment am meisten.

Das ist kein Muss – frag ruhig so, wie es dir passt. Und sobald ich mehr Kontakte oder etwas höhere Tarife habe, trägt sich auch das Herauspicken einzelner Tage für meinen Umsatz – dann sind verstreute Tage kein Thema mehr.

4Zusammenarbeit & Ablauf

Welche Arbeiten machst du – und welche nicht?

Elektro-Installationsarbeiten im Team sowie allgemeine Handwerks- und Bauhilfe (ich habe für drei Jahre als Hilfsarbeiter in einer Zimmerei gearbeitet). Was ich bewusst nicht übernehme: Lehrlings- oder Schnupperlehrlingsbetreuung sowie Führungs- oder Sicherheitsberater-Rollen. Zu Ersterem hafte ich nicht für die Sicherheit Dritter, wenn der Fokus erstmal das Vorankommen einer Baustelle ist, und zu Zweiterem habe ich nicht die notwendigen Ausbildungen.

Was du von mir hast – und was nicht

Wie lange muss ich dich mindestens einsetzen?

Keine langfristige Verpflichtung – du setzt mich ein, solange der Engpass dauert. Den genauen Rahmen (Mindestdauer, Beenden des Einsatzes) halten wir im Verleihvertrag kurz und fair fest. Gesetzlich gelten für Temporärarbeit gestaffelte Fristen, die sich nach der Einsatzdauer richten. Sollte ein Einsatz womöglich mehr als drei Monate dauern, machen wir einen neuen Vertrag vor dem Beginn des dritten Monats, um die Kündigungsfrist rechtlich auf dem Minimum zu halten.

Grundlage: Art. 19 Abs. 4 AVG. Details klären wir vorab.

Wie läuft das, wenn wir uns noch nicht kennen?

Bei Betrieben, die ich noch nicht kenne, mache ich zuerst einen kurzen Besuch: Wir stellen uns vor, du erklärst mir, wo es klemmt, wie ich helfen kann, was es dazu von mir braucht und für wie lange. Wenn es passt, gehen wir anschliessend kurz auf die dringlichste Baustelle – damit ich sehe, mit wem ich zusammenarbeiten soll und was ansteht. Wenn alles passt, erstellen wir zwei Kopien vom Vertrag und unterschreiben beide.

Wie schnell bist du verfügbar – und wie kommst du zum Einsatz?

Wenn wir uns bereits kennen und eine Vertrauensbasis da ist: kurzfristig nach Absprache, im Raum Bern. Ich habe kein eigenes Firmenfahrzeug (ich komme mit Velo und Veloanhänger); für Material oder grössere Anfahrten fahre ich dein Fahrzeug oder werde von einem deiner Mitarbeiter gefahren. In Bern ist es zunehmend von Vorteil, nicht einen Parkplatz suchen zu müssen. Weiter ist es zeitlich von Vorteil, nicht über den Umweg deines Unternehmens auf die Baustelle zu gehen. Material kann direkt auf die Baustelle geliefert werden, anderes kannst du persönlich liefern, wenn du z. B. für eine Bausitzung auf die Baustelle kommst.

Alle Angaben sind Richtwerte und keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgeblich sind die Abklärungen mit dem AWI Bern, der Ausgleichskasse, der SUVA und der ESTV.

Frage offen? Schreib mir kurz, was du brauchst.

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Der Notstromer für Berner Elektrikerfirmen