Preisrechner

Stundenansatz-Rechner Personalverleih (Schweiz)

Extreme Preistransparenz. Jeder andere zeigt nur den Endpreis. Ich zeige dir die komplette Zusammenstellung der Rechnung – damit du siehst, wofür du zahlst und dass mein Ansatz fair kalkuliert ist. Du erkennst sofort: Der grösste Teil sind echte Kosten (Lohn, Sozialabgaben, Betriebskosten), meine Marge ist überschaubar.
Diesen Rechner habe ich selbst erstellt – bewusst berufsneutral, sodass ihn jede und jeder nutzen kann. Alle Felder sind frei editierbar: Trag deine eigenen Werte ein, um deine Preise zu berechnen. Bei korrekt eingetragenen Sätzen erstellt das Tool zudem auf Knopfdruck eine unterschriftsreife Vereinbarung als PDF, die vor Ort ausgedruckt und von beiden Parteien unterschrieben werden kann.

Für Ein-Personen-GmbH im Personalverleih – berufsneutral, für alle Branchen. Eidgenössische Werte sind fix, kantonale (FAK) und altersabhängige (BVG, Ferien) werden automatisch gesetzt – alle hervorgehobenen Felder bleiben anpassbar. Die Berufs-/GAV-Auswahl zeigt den GAV-Mindestlohn als Referenz.

A · Angaben

Kinder
Jahre
Jahre

B · Lohn & Spesen

CHF/Mt
Std/Wo
Wo
CHF/h

C · Zuschläge temporär

%
%
%

D · Arbeitgeberkosten GmbH

%
%
%
%
%
%

E · Betriebskosten (pro Jahr)

CHF
CHF
CHF
CHF/HJ
CHF
CHF
CHF

F · Auslastung, Preise & MWST

Std
CHF/h
%

Ergebnis

Brutto-Stundenlohn (Lohn der verliehenen Person)
Lohnkosten je Std (inkl. AG-Kosten)
Betriebskosten je Std (gesamt/Jahr in Klammer)
Selbstkosten je Std

Preis festlegen

Trag eines der vier Felder von Hand ein – die anderen drei rechnen sich daraus aus (Grundlage: die Selbstkosten oben). Bei nicht auflösbaren Eingaben meldet der Rechner „nicht ausrechenbar“.
CHF/h
CHF/h
%
CHF/h
Deckungsbeitrag pro Jahr (vor Steuern/Risiko)
Jahres-Bruttolohn
Betrag an den Endkunden / Std23
Die PDF ist eine Stundenansatz-Vereinbarung zwischen GmbH (Verleiher) und Einsatzbetrieb. Zweifach ausdrucken, beide unterschreiben – je ein Exemplar pro Partei. GAV-Mindestlöhne sind Referenzwerte (Stand 2025/2026); FAK-, BVG-, Feiertagswerte sind Richtwerte. Kein Rechts-/Steuerrat.
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