Rayon-Rechner

Liegt die Baustelle im Rayon?

Der GAV der Schweizerischen Elektrobranche kennt zwei Rayons von je 15 Minuten Fahrzeit: einen für die Wegzeit nach Art. 27.4, ab Sitz des Arbeitgebers (Verleiher), und einen für die Verpflegungsentschädigung nach Art. 33.1, bei Personalverleih ab Sitz des Einsatzbetriebs. Hier misst du beide Fahrzeiten mit dem Auto und Verkehrsprognose, so wie es die Paritätische Landeskommission vorgibt, und siehst beide Gebiete auf der Karte. Gibst du auch den Wohnort des Arbeitnehmers an, rechnet der Rechner die Wegzeit ohne Rayon (Art. 27.3): Weg zur Baustelle abzüglich gewöhnlicher Arbeitsweg.

So geht es. Du gibst die Adressen ein: den Sitz des Arbeitgebers (bei Personalverleih der Verleiher), bei Personalverleih den Sitz des Einsatzbetriebs, auf Wunsch den Wohnort des Arbeitnehmers, und die Baustelle. Der Rechner holt die Koordinaten beim Bund (swisstopo) und lässt die Fahrzeit mit dem Auto für die gewählte Abfahrtszeit berechnen (Esri, mit Verkehrsprognose). Er sagt je Regel, was die Fahrzeit bedeutet.
Richtwert, kein Entscheid. Die Fahrzeit hängt vom Verkehr ab und ändert sich von Tag zu Tag. Darum stehen bei jedem Ergebnis das Datum und die Uhrzeit der Messung und die gewählte Abfahrtszeit. Massgebend sind der GAV und der Arbeits- oder Verleihvertrag; Fragen zur Anwendung beantwortet die Paritätische Landeskommission (PLK Elektro). Der Rechner speichert nichts und setzt keine Cookies.

A · Adressen

B · Abfahrtszeit

C · Ergebnis

WegzeitGAV Art. 27.4, Rayon ab Sitz des Arbeitgebers

Sitz des Arbeitgebers zur Baustellenoch nicht gemessen
Noch keine Messung. Adressen eingeben und "Wegzeit messen" drücken.

Ein Rayon nach Art. 27.4 muss im Betriebsreglement oder im Arbeitsvertrag stehen; nach PLK steht er nur Mitgliedern von EIT.swiss offen (Art. 27.4 ist nicht allgemeinverbindlich) und gilt nur, wenn die Arbeit direkt auf der Baustelle beginnt oder endet. Ausserhalb des Rayons ist die Wegzeit vom Sitz des Arbeitgebers zur Baustelle bezahlte Arbeitszeit, nach der PLK-Weisung ab 1.1.2027 abzüglich 15 Minuten. Ohne Rayon gilt Art. 27.3 (nächster Abschnitt).

Wegzeit ohne RayonGAV Art. 27.3, Weg zur Baustelle abzüglich Arbeitsweg

Wohnort des Arbeitnehmers zur Baustellenoch nicht gemessen
Wohnort des Arbeitnehmers zum Sitz des Einsatzbetriebsnoch nicht gemessen
Noch keine Messung. Für diese Rechnung den Wohnort des Arbeitnehmers eingeben.

Art. 27.3 ist allgemeinverbindlich: Beginnt oder endet die Arbeit auf der Baustelle, gilt die Zeit, um die der Weg zur Baustelle den gewöhnlichen Arbeitsweg vom Wohnort zum Sitz des Arbeitgebers, bei Personalverleih zum Sitz des Einsatzbetriebs, übersteigt, als Arbeitszeit (Beispiel der PLK: 42 Minuten vom Wohnort zur Baustelle abzüglich 29 Minuten Arbeitsweg = 13 Minuten). Dass bei Personalverleih der Sitz des Einsatzbetriebs zählt, folgt der PLK, die für Temporärangestellte die Einsatzfirma als Firmendomizil bestimmt; eine ausdrückliche Aussage der PLK zu Art. 27.3 bei verliehenen Arbeitnehmenden fehlt. Fahrten vom Sitz des Arbeitgebers oder des Einsatzbetriebs zur Baustelle und zwischen Baustellen sind immer Arbeitszeit (Art. 27.2).

VerpflegungGAV Art. 33.1, 15 Minuten ab Sitz des Einsatzbetriebs, ohne Personalverleih ab Sitz des Arbeitgebers

Sitz des Einsatzbetriebs zur Baustellenoch nicht gemessen
Noch keine Messung.

Art. 33.1 ist allgemeinverbindlich und gilt für alle Betriebe der Branche. Gemessen wird bei eigenem Personal vom Sitz des Arbeitgebers, bei Personalverleih vom Sitz des Einsatzbetriebs. Der Wohnort des Arbeitnehmers spielt keine Rolle. Die Entschädigung ist nur geschuldet, wenn die Arbeit am Morgen beginnt und am Nachmittag fortgesetzt wird. Betrag nach GAV 2026 bis 2029; ohne tägliche Heimkehr gilt Art. 33.2 (Verpflegung und Unterkunft).

D · Karte

Karte: © swisstopo · Fahrzeiten und Fahrzeitgebiete: Powered by Esri, Strassen- und Verkehrsdaten TomTom

E · Drucken

Das PDF hält Adressen, Fahrzeiten, das Ergebnis je Regel, den Zeitpunkt der Messung und die Karte fest. Es öffnet sich zuerst als Vorschau hier auf der Seite; herunterladen kannst du es danach. Das Bild der Karte kannst du auch einzeln speichern; es trägt nur die Quellenangaben.

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