Was die Naville Handwerk GmbH ist, zum Herunterladen und Weitergeben. Dazu die Gesetze, Weisungen und Gesamtarbeitsverträge, auf die sich der Personalverleih im Elektrogewerbe stützt.
Was die GmbH tut, wer mit wem welchen Vertrag hat und worin sie sich von einer Installationsfirma unterscheidet. Für Behörden, Versicherer und Dienstleister. Eine unterschriebene und gestempelte Fassung schicke ich dir auf Anfrage.
Verleihvertrag, Erläuterungen und Arbeitsvertrag für den Selbstverleih im Elektrogewerbe, zum Nachlesen und Ausfüllen.
Die Links führen zur geltenden Fassung in Fedlex, der amtlichen Sammlung des Bundesrechts.
Regelt den Personalverleih: Bewilligungspflicht (Art. 12), Arbeitsvertrag (Art. 19), Verleihvertrag (Art. 22).
Art. 28 Abs. 2: Betriebe, die ausschliesslich ihren Inhaber verleihen, brauchen keine Bewilligung.
Art. 319 ff.: der Einzelarbeitsvertrag zwischen der GmbH und ihrem Inhaber.
Art. 66 Abs. 1 Bst. o: Verleihbetriebe sind bei der Suva versichert.
Wer elektrische Installationen erstellen darf: Installationsbewilligung (Art. 6 ff.) und Beizug von Einzelpersonen (Art. 10b).
Wie die Behörden die Bewilligungsfreiheit für Betriebe beurteilen, die nur ihren Inhaber verleihen.
Die Verwaltungspraxis zu Vermittlung und Verleih. Ziff. 3.1.1 beschreibt das Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Arbeitnehmer und Einsatzbetrieb.
Mindestlöhne, Arbeitszeit, Zuschläge und Spesen im Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbe. Den Vertrag gibt die Paritätische Landeskommission heraus.
Gilt für Verleihbetriebe mit Bewilligung. Die Naville Handwerk GmbH braucht keine Bewilligung und untersteht ihm darum nicht.
Der Notstromer für Berner Elektrikerfirmen